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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen uns ( S&D GmbH ) und unserem Auftraggeber. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen ( Auftraggeber ) werden nur insoweit Vertragsgrundlage, als wir Ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Das Auftragsverhältnis kommt durch einen Vertrag in Schriftform zustande ( § 12 Arbeitnehmerüberlassung – AÜG ). Mündliche Nebenabsprachen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch S&D GmbH. 2) Der von uns entsandte Arbeitnehmer hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Er hat die ihm übertragene Arbeit unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, insbesondere aller Bestimmungen über Sicherheit und Hygiene, auszuführen. Nach § 11 Abs.5 AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutzrecht ergebene Pflichten ( insbesondere die Berücksichtigung der Benachteiligungsverbote des § 9 AÜG, etc. ). 3) Im Hinblick darauf, dass der entsandte Arbeitnehmer unter der Leitung und Aufsicht des Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet S&D GmbH 4) Bei außergewöhnlichen Umständen können wir entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise 5) Wir und der überlassene Arbeitnehmer sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet 6) Der entsandte Arbeitnehmer ist von uns auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem 7) Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung darf der entsandte Arbeitnehmer weder mit der Beförderung noch mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. 8) Die Tätigkeit des Arbeitnehmers bei dem Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten von S&D GmbH. Im Falle eines Arbeitsanfalls hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen. 9) Wird der Betreib des Auftraggebers legal bestreikt, so stellen wir kein Personal zur Verfügung. 10) Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verteuerung herbeiführen. Der Auftraggeber kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Soll auf ein Recht ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers geschützt werden, so gelten die gleichen Voraussetzungen. Zudem muss das Recht, auf dass das Zurückbehaltungsrecht gestützt werden soll, aus demselben stammen, wie unser Anspruch. 11) Die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers erfolgt ausschließlich durch S&D GmbH. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder unmittelbar nach Beendigung des Auftrages von uns vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen. 12) Überstunden, Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit folgenden Zuschlägen berechnet ( Grundlage ist die 40 Stunden-Woche bzw.
Arbeitsstunden vor 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ( Nachtarbeit) 25% Dauernachtschicht 20% Arbeitsstunden an Samstagen 25% Arbeitsstunden an Sonntagen 75% Arbeitsstunden an gesetzlichen Feiertagen 100% Mehrarbeitszuschlag ( ab der 40,01 Stunde ) 25% 13) Liegt die Arbeitsstätte außerhalb des Stadtgebietes, hat der Auftraggeber die Fahrtkosten des entsandten Arbeitnehmers in öffentlichen Verkehrsmitteln von der Stadtmitte bis zur Arbeitsstelle zu zahlen. In diesem Fall kann eine Auslösung vereinbart werden. 14) S&D GmbH haftet nur für sorgfältige Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer, nicht jedoch für die Ausführung der Arbeiter da der Arbeitnehmer unter der Aufsicht des Auftraggebers steht. 15) Nach diesem Zeitraum kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von fünf Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende kündigen.
18) Gerichtstand ist Hannover Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit |

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Unternehmen für Zeitarbeit und Beteiligungen |