Pressemitteilung:

 

Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit bekräftigen erneut ihre Forderung nach einem Mindestlohn

Ohne Mindestlohn in der Zeitarbeit drohen massive soziale Verwerfungen

 

(iGZ/BZA) Münster, Bonn 31.03.2008 Nach Vorlage einer ausführlichen Begründung zur Aufnahme

der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben die beiden Arbeitgeberverbände,

der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit

(BZA) die Politik um eine sachgerechte Prüfung ihres Anliegens gebeten. „Wir gehen davon aus, dass

die Bundesregierung nun Wort hält und mit der Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz die

Grundlage für die Allgemeinverbindlicherklärung unseres Mindestlohn-Tarifvertrags schaffen wird“,

sagte der BZA-Präsident Volker Enkerts. Der von beiden Verbänden mit den DGB-Gewerkschaften

ausgehandelte Branchen-Mindestlohn soll 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten betragen. Die

große Koalition hatte festgelegt, dass auf Aufnahmeantrag der Arbeitgeber und Gewerkschaften bis

zum 31. März 2008 die Branchen ins Entsendegesetz aufgenommen werden, die eine Tarifbindung von

50 Prozent aufweisen. Über ihre Tarifverträge repräsentieren iGZ und BZA etwa zwei Drittel aller Beschäftigten

in der Branche.

Im Falle konkurrierender Tarifverträge sieht der Änderungsentwurf des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

bei der Aufnahme einer Branche vor, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein

Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser richtige Grundsatz dürfe nun nicht

unter Verweis auf angeblich zu hohe Tarifbindung oder vorhandener Tarifkonkurrenzen wieder in Frage

gestellt werden, forderte der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg. „Im Vordergrund der Entscheidung

über die Notwendigkeit eines Mindestlohns darf nicht die Frage der Tarifbindung stehen, sondern

ob die bestehenden Tarife den Arbeitnehmern auskömmliche Löhne garantieren und auch vor dem

Lohndruck von außen hinreichend abgesichert sind“, so BZA-Präsident Volker Enkerts. Beides sei in

der Zeitarbeitsbranche höchst fraglich, denn durch die Anfang 2009 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes

für die neuen EU-Oststaaten drohe ein massiver Druck von außen. Überdies seien Dumping-

Haustarifverträge mit Einstiegslöhnen von weit unter 6,00 Euro keine Seltenheit. Es dürfe jedenfalls

nicht so sein, dass eine Minderheit in der Zeitarbeitsbranche niedrigere Billiglöhne schützen wolle

und sachgerechte tariflich ausgehandelte Mehrheitslösungen auf Dauer torpedieren könne, so Homburg

und Enkerts.

„Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, für diese Fälle gesetzliche Entscheidungskriterien zu schaffen“,

so Enkerts. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Entsendegesetzes

sieht hier nach dem sogenannten Repräsentationsprinzip vor, denjenigen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich

zu erklären, der die meisten Arbeitnehmer organisiert. Dies könne mit Tarif- oder Mindestlöhnen

unter sechs Euro aber nicht erreicht werden. Der vorgelegte iGZ-BZA-DGB-Mindestlohn-Tarifvertrag

unterstütze das politische Ziel, zukünftig die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen

bei Zeitarbeitskräften im Helferbereich zu verringern. „Uns geht es nicht um Verdrängungswettbewerb,

sondern um den notwendigen Mindestschutz des mit fast 35 Prozent relativ großen Helferanteils in der

Branche“, betonte Homburg.

Beide Verbände zeigten sich zuversichtlich, dass die Koalitionspartner jetzt zügig zu einer vernünftigen

Entscheidung kommen werden, die nur lauten könne, dass ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in

der Zeitarbeitsbranche zur Vermeidung sozialer massiver Verwerfungen dringend notwendig sei.

 

iGZ e.V., Pressesprecherin Simone Kemper, Tel.: 0251-9811217, Mail: kemper@ig-zeitarbeit.de

BZA e.V., Pressesprecher Thomas Läpple Tel.: 0228-76612-0, Mail: presse@bza.de